Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung
Stadt Bismark (Altmark)
- Die Bürgermeisterin -
Stellenausschreibung
Die Stadt Bismark (Altm.) beabsichtigt, zum 01. August 2024 eine*n Auszubildende*n zur/zum
Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung Kommunalverwaltung
zu folgenden Bedingungen einzustellen:
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
berufstheoretische Ausbildung: |
· im Berufsschulzentrum Stendal |
berufspraktische Ausbildung: |
· beinhaltet die Anwendung von Gesetzen und Vorschriften sowie den wertschätzenden Umgang mit Bürgern |
Was erwarten wir? |
· mindestens einen guten Realschulabschluss · gesundheitliche Eignung · ein umfangreiches Allgemeinwissen · allgemeines Interesse für kommunale, politische, verwaltungstechnische und rechtliche Fragen · gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen · eine aufgeschlossene, freundliche, zielstrebige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit |
Was bieten wir? |
· einen herausfordernden und anspruchsvollen Ausbildungsplatz · abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen unserer Verwaltung · attraktive Ausbildungsvergütung und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). |
Bei Interesse sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse -mindestens die letzten zwei Schulzeugnisse-, ggf. Nachweise über den bisherigen beruflichen Werdegang, soweit vorhanden: Praktikums- bzw. Arbeitszeugnisse)
bis zum 10.04.2024 an die
Stadt Bismark (Altmark)
Hauptamt – Frau Budach
Kennwort: Ausbildung 2024
Breite Straße 11
39629 Bismark (Altmark)
zu senden. Bewerber sollten für eine kurzfristige Erreichbarkeit ihre Telefonnummer bzw. eMail-Adresse angeben. Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt.
Bewerbungsunterlagen werden bis zum 31.10.2024 in der Personalverwaltung zur Abholung aufbewahrt, danach werden sie datenschutzgerecht vernichtet. Bewerbungen mit frankiertem Rückumschlag werden zurückgesandt. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Hinweise:
Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in allen Geschlechtsformen.
Die Stadt Bismark (Altm.) engagiert sich aktiv für die Chancengleichheit u. a. im Sinne des AGG, des SGB IX und des FrFG LSA.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stadt Bismark (Altm.) bemüht sich um die berufliche Förderung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr. Aktive Feuerwehrmitglieder werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
Das Auswahlverfahren beginnt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Erfahrungsgemäß können unsere Auswahlverfahren bis zu 5 Monate dauern. Wir nehmen uns diese Zeit, um den Auswahlprozess in hoher Qualität durchzuführen. Zwischennachrichten werden im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht erteilt.