Grundschulen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirkes

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist Schulträger der Grundschulen in Bismark und Schinne. Das Gemeindegebiet ist in Schulbezirke eingeteilt.

Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) haben Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden.  Den entsprechenden Antrag finden Sie hier -->