Grundschulen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Stadt Bismark (Altmark) - Sekretariat

Adressen
Besucheradresse
BESUCHERANSCHRIFT - EG im Vorderhaus - STADT BISMARK (ALTMARK)
EG im Vorderhaus - Breite Str. 11
39629Bismark (Altmark)
Anschrift
ANSCHRIFT STADT BISMARK (ALTMARK)
Breite Straße 11
39629Bismark (Altmark)
Besucheradresse
1. OG im Vorderhaus (Haupteingang Breite Str.)
BESUCHERANSCHRIFT - 1. OG im Vorderhaus - STADT BISMARK (ALTMARK)
1. OG im Vorderhaus - Breite Str. 11
39629Bismark (Altmark)
Kontakt
Telefon:
039089 976 10
Fax:
039089 2137
Mitarbeitende

FrauKristinZorn

Sekretariat
Telefon:
039089 976-10
Fax:
039089 2137
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
960, 514, Rufbus 504 Karl-Marx-Straße, Bismark
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).

Zugehörig

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirkes

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist Schulträger der Grundschulen in Bismark und Schinne. Das Gemeindegebiet ist in Schulbezirke eingeteilt.

Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) haben Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden.  Den entsprechenden Antrag finden Sie hier -->