Grundschulen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Stadt Bismark (Altmark) - Steuern

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BESUCHERANSCHRIFT - EG im Vorderhaus - STADT BISMARK (ALTMARK)
EG im Vorderhaus - Breite Str. 11
39629Bismark (Altmark)
Anschrift
ANSCHRIFT STADT BISMARK (ALTMARK)
Breite Straße 11
39629Bismark (Altmark)
Kontakt
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039089 976 36
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Mitarbeitende

FrauFranziskaGalow

Stadt Bismark (Altmark)
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FrauAnjaGruhn

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FrauOlgaSobotta

Kämmerei
Telefon:
+49 39089 976-37
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
960, 514, Rufbus 504 Karl-Marx-Straße, Bismark
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirkes

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist Schulträger der Grundschulen in Bismark und Schinne. Das Gemeindegebiet ist in Schulbezirke eingeteilt.

Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) haben Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden.  Den entsprechenden Antrag finden Sie hier -->