Grundschulen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Stadt Bismark (Altmark) - Standesamt

Beschreibung

 

 

Adressen
Anschrift
ANSCHRIFT STADT BISMARK (ALTMARK)
Breite Straße 11
39629Bismark (Altmark)
Besucheradresse
1. OG im Vorderhaus (Haupteingang Breite Str.)
BESUCHERANSCHRIFT - 1. OG im Vorderhaus - STADT BISMARK (ALTMARK)
1. OG im Vorderhaus - Breite Str. 11
39629Bismark (Altmark)
Besucheradresse
EG Neubau (Zugang Karl-Marx-Straße)
BESUCHERANSCHRIFT - EG Neubau - STADT BISMARK (ALTMARK)
EG Neubau - Breite Str. 11
39629Bismark (Altmark)
Kontakt
Telefon:
039089 976 45
Fax:
039089 2137
Mitarbeitende

FrauMichelleHaßtedt

Telefon:
+49 39089 976-45
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
960, 514, Rufbus 504 Karl-Marx-Straße, Bismark
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirkes

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist Schulträger der Grundschulen in Bismark und Schinne. Das Gemeindegebiet ist in Schulbezirke eingeteilt.

Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) haben Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden.  Den entsprechenden Antrag finden Sie hier -->