Grundschulen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Kita "Büster Parkstrolche" Büste

Beschreibung

Aufnahmealter: von 0 bis Schuleintritt
Träger: Stadt Bismark

Adressen
Anschrift
Postanschrift Kita "Büster Parkstrolche" Büste
Platz der Jugend 9
39624Bismark (Altmark) (Büste)
Kontakt
Telefon:
039089 2070
Mitarbeitende

FrauMarliesKirchner-Ziehm

Kita "Büster Parkstrolche" Büste
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
nein

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirkes

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist Schulträger der Grundschulen in Bismark und Schinne. Das Gemeindegebiet ist in Schulbezirke eingeteilt.

Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) haben Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden.  Den entsprechenden Antrag finden Sie hier -->