Grundschulen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Hort in der Grundschule Schinne

Beschreibung

Aufnahmealter: von Schuleintritt bis 11 Jahre,
Träger: Stadt Bismark

Adressen
Anschrift
Postanschrift Hort in der Grundschule Schinne
Am Alten Bahnhof 6
39628Bismark (Altmark) (Schinne)
Kontakt
Telefon:
039320 985169
Fax:
039320 986470
Mitarbeitende

FrauSvenjaPauls

Hort in der Grundschule Schinne
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirkes

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist Schulträger der Grundschulen in Bismark und Schinne. Das Gemeindegebiet ist in Schulbezirke eingeteilt.

Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) haben Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden.  Den entsprechenden Antrag finden Sie hier -->