Grundschulen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Hort in der Grundschule Bismark

Beschreibung

Aufnahmealter: von 6 bis 14 Jahre, Träger: Stadt Bismark

Adressen
Anschrift
Postanschrift Hort in der Grundschule Bismark
Wilhelm-Lüdecke-Straße 16
39629Bismark (Altmark)
Kontakt
Telefon:
039089 2043
Fax:
039089 98273
Mitarbeitende

FrauKerstinHoffmann

Hort in der Grundschule Bismark
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirkes

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist Schulträger der Grundschulen in Bismark und Schinne. Das Gemeindegebiet ist in Schulbezirke eingeteilt.

Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) haben Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden.  Den entsprechenden Antrag finden Sie hier -->