Kommunal- und Europawahl am 26. Mai 2019

Am 26. Mai 2019 finden im Land Sachsen-Anhalt die Kommunal- und Europawahlen statt.
Neben dem Europaparlament werden im Rahmen der Kommunalwahl 3 Vertretungen neu gewählt.

  1. Der Kreistag für den Landkreis Stendal
  2. Der Einheitsgemeinderat für die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
  3. Die Ortschaftsräte für die jeweiligen Ortschaften der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

Die Vorbereitung der Wahlen obliegt der Verwaltung der Einheitsgemeinde.
Der Einheitsgemeinderat besteht aus 20 Räten.
Die Anzahl der zu wählenden Ortschaftsräte ist abhängig von der Größe der Ortschaft und liegt zwischen 3 und 9 Räten je Ortschaft.
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist jeder Bürger der Einheitsgemeinde, welcher am Wahltag das 16. Lebensjahr hat und mindestens seit drei Monaten in der Einheitsgemeinde wohnt. Für die Wahl der Ortschaftsräte sind nur die Bürger der jeweiligen Ortschaft wahlberechtigt. Wählbar zur Wahl des Einheitsgemeinderates ist jeder Bürger der Einheitsgemeinde, welcher am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für die Wahl in den jeweiligen Ortschaftsrat sind nur die Bürger der Ortschaft wählbar, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Voraussetzung für die Wahl in die jeweilige Vertretung ist die Einreichung eines Wahlvorschlages.
Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei, Wählergemeinschaft oder von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist endet am 18.03.2019, um 18.00 Uhr.

Die notwendigen Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen sind im Hauptamt der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11 in Bismark zu erhalten. Die Wahlbekanntmachungen Bürgerkurier und in den Schaukästen vor Ort geben Auskunft über Termine und Wahlmodalitäten. Die Einheitsgemeinde informiert über Wahlbekanntmachungen und weitere Informationen auf der Internetseite der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) (www.stadt-bismark.de) unter dem Link „Wahlen".