Personalausweis Meldung

Leistungsbeschreibung

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

  • Melden wegen Diebstahl
  • Melden wegen Verlust
  • Melden wegen Wiederauffinden
     

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt