Leichenpass beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

LK-SDL: Gebühr Leichenpass ( Stendal )
Gebühr: 10,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt