Landwirtschaft: Betriebsprämie

Leistungsbeschreibung

Die einheitliche Betriebsprämie aus der EU-Agrarreform ist eine Einkommensbeihilfe für Landwirte. Hauptzweck dieser Zahlung ist es, den Landwirten ein stabileres Einkommen zu sichern. So können Sie als Reaktion auf die Nachfrage entscheiden, was sie erzeugen wollen, ohne die Beihilfen zu verlieren.

Jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs hat unabhängig von seiner Erzeugung und als ergänzende Leistung zu seinem Einkommen Anspruch auf Direktzahlungen. Es gibt aber besondere Stützungsregelungen für Hartweizen, Eiweißpflanzen, Reis, Schalenfrüchte, Energiepflanzen, Kartoffelstärke, Milcherzeugnisse, Saatgut, landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Schaf- und Ziegenfleisch, Rindfleisch, Körnerleguminosen, Baumwolle, Tabak sowie Hopfen.

Zuständig für die Betriebsprämien sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Aufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen über Grundlagen, Berechnung und die Antragstellung von Betriebsprämien erhalten Sie hier.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt