Bestätigung über Eintrag in Verzeichnis der Ingenieursachverständigen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie von der Ingenieurkammer in die Verzeichnisse der Ingenieursachverständigen eingetragen wurden, erhalten Sie eine Bestätigung der Eintragung.

Die Bestätigung enthält auch die Angabe des Sachgebietes bzw. der Sachgebiete, für die Sie eingetragen sind.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer. 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt