Hausschlachtung anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

