Förderschule

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung oder Entwicklungsverzögerung an einer allgemeinen Schule nicht gut aufgehoben wäre, kann es an einer Förderschule besser gefördert und betreut werden. In Sachsen-Anhalt gibt es Förderschulen für

  • Lernbehinderte,
  • Geistigbehinderte,
  • Sprachentwicklung,
  • Körperbehinderte,
  • Gehörlose und Hörgeschädigte,
  • Blinde und Sehbeschädigte sowie
  • die Förderschule mit Ausgleichsklassen

Ausstattung, Stundentafeln, didaktisch-methodisches Vorgehen, Tagesrhythmus und Angebote in der sonderpädagogischen Schwerpunktgestaltung sind entsprechend der Förderschwerpunkte an den Förderschulen unterschiedlich, ebenso die Klassenstärken.

Die Aufnahme an einer Förderschule kann bis zum sechsten Schuljahr erfolgen. Der Antrag wird von Eltern oder Lehrkräften gestellt.

Die Schulaufsichtsbehörde ist das Landesschulamt.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen zu Schulabschlüssen in Förderschulen finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt