Errichtung von Fähren- und Schifffahrtsanlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von

  • Häfen und Umschlagplätzen,
  • Anlegestellen und
  • Fähren

benötigen Sie eine Erlaubnis.

Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

ST ( Sachsen-Anhalt )

Landesverwaltungsamt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt