Ehescheidung

Leistungsbeschreibung

Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe ist. Das Scheitern der Ehe wird nach einer bestimmten Zeit des Getrenntlebens vermutet (1 Jahr einvernehmlicher, 3 Jahre bei streitiger Scheidung).

An wen muss ich mich wenden?

Familiengericht (Amtsgericht)

Was sollte ich noch wissen?

Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Ausführliche Informationen und Hinweise zum Scheidungsrecht stellt das Ministerium für Justiz und Gleichstellung bereit.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt