Deponien

Leistungsbeschreibung

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen in der Regel vorbehandelte Abfälle oberirdisch, zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.

Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen dürfen seit 01. Juni 2005 nur nach thermischer oder mechanisch-biologischer Behandlung auf oberirdischen Deponien abgelagert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Überwachung oberirdischer Deponien sind die unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Fachaufsicht für die unteren Abfallbehörden liegt beim Landesverwaltungsamt.

Die Genehmigung zu Einrichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien wird vom Landesverwaltungsamt, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz erteilt.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt