Bodendenkmalpflege

Leistungsbeschreibung

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Lageplan
  • Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
  • ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung

Welche Gebühren fallen an?

Auskunft zu ggf. anfallenden Gebühren erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt