Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.

Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.

Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Löschungsantrag
  • Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
  • Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt