Stundung von Kostenbeiträgen und Zusatzverpflegung für Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,

um die finanziellen Auswirkungen der Zahlungspflicht entgegenzuwirken, besteht für Sie die Möglichkeit, die Zahlung der Kostenbeiträge aufzuschieben (Stundung).

Das bedeutet, dass die Beiträge nicht zur Fälligkeit eingezogen werden oder gezahlt werden müssen.
Um von einer Stundung Gebrauch zu machen, ist ein formloser Antrag notwendig.


Ihr Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
• Name, Vorname, Anschrift der Eltern/Sorgeberechtigten
• Name, Vorname des Kindes/der Kinder
• Angabe der Einrichtung
• soweit bekannt das Kassenzeichen aus dem Beitragsbescheid
• Zeitraum der Stundung

Ihren Antrag richten Sie bitte an:

Stadt Bismark
Hauptamt
Breite Straße 11
39629 Bismark (Altmark)
oder per Email an: kontakt@stadt-bismark.de

Die Kostenbeitragssatzung sieht vor, dass die Zahlungsverpflichtung bei einer
Schließung von Einrichtungen (z.B. auf der Grundlage des Infektionsschutzes)
bestehen bleibt. An diese Satzungsregelung ist die Stadt Bismark (Altmark) derzeit
gebunden. Auf Landesebene wird eine Regelung zum Umgang mit den Kostenbeiträgen geprüft.
Ob es eine Möglichkeit zum Erlass der Beiträge geben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe bis auf weiteres

mit freundlichen Grüßen. Bleiben Sie gesund.

Annegret Schwarz
Bürgermeisterin