Regelungen zur Notbetreuung von Kindern geändert

Zum Nachweis des Anspruches auf eine Notbetreuung in einer Kindertagesstätte ist ab sofort das beiliegende Formulardes Landkreises Stendal (Stand 25.03.2020) zu nutzen. Die Bescheinigung der Arbeitgeber erfolgt unter Punkt III. des Formulars. Bei der Vorlage selbstgefertigter Bescheinigungen des Arbeitgebers oder bei Selbstständigen, sind die Punkte I. und II. von den Eltern auszufüllen.