Schließung der Kindertagesstätten bis 31.01.2021 verlängert

Auf der Grundlage der 2. Änderungsverordnung zur 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde die Schließung der Kindertagesstätten bis zum 31.01.2021 verlängert. Eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen wird gewährleistet. Die entsprechende Bescheinigung wurde aktualisiert. Bereits aufgrund der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung eingereichte Anträge und Arbeitgeberbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden. Für die Fragen der Eltern stehen die Einrichtungen und das Hauptamt der Einheitsgemeinde gern zur Verfügung.

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