Pressemitteilung des Landkreis Stendal: Covid-19 - Nachverfolgung von Kontaktpersonen & Quarantäne

Die Coronawelle im Herbst 2021 hat auch den LK Stendal erreicht.

Aktuell verzeichnet das Gesundheitsamt des Landkreises 382 positiv getestete Covid 19 Fälle und 276 Kontaktpersonen (Stand 10.11.2021, 18.00 Uhr). Somit befinden sich 658 Personen in Quarantäne.
Die derzeitige Strategie der Kontaktpersonennachverfolgung - eine umfassende Ermittlung aller Kontaktpersonen - ist sehr zeit- und ressourcenintensiv.
Die Entwicklung der letzten Wochen stellt das Gesundheitsamt Stendal vor eine zum Teil nicht mehr zu bewältigende Herausforderung.

Das Gesundheitsamt bittet daher die Bevölkerung um Verständnis für folgende unmittelbar umzusetzenden Maßnahmen.

  • Für Bürger, die sich als Kontaktpersonen in Quarantäne befinden, gilt weiterhin, dass sie sich bitte sofort und umgehend beim Corona Team (03931/3524984) melden, wenn sie während der Quarantänezeit Symptome entwickeln. Das Gesundheitsamt ruft Sie zurück und bespricht mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Sollte Ihr Gesundheitszustand eine ärztliche Behandlung erfordern, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116117).
    Eine Behandlung kann durch das Gesundheitsamt nicht erfolgen.

  • Die Kontaktpersonennachverfolgung erfolgt nach Priorisierung. Vorrang haben Personen in Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege sowie in Einrichtungen mit Menschen mit Behinderung.

  • Allen Personen, die sich in Quarantäne befinden wird versichert, dass sie eine Quarantänebescheinigung erhalten. Bei der Ausstellung von Quarantänebescheinigungen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.

  • Die Möglichkeit der Freitestung am 5. Tag der Quarantäne von asymptomatischen Kontaktpersonen wird aufgehoben. In dringenden persönlichen Fällen (z.B. Beerdigung) sind nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Freitestungen möglich.

  • Wird in der Schule ein positiver Covid 19 Fall bekannt, können die Schüler (auch unmittelbare Sitznachbarn) und Lehrer als Kontaktpersonen weiterhin die Schule besuchen.
    Voraussetzung:
    - 1. Symptomfreiheit
    - 2. täglicher Schnelltest
    - 3. Tragen von Masken in der Kohorte

Anmerkung: Diese Maßnahmen sind ab 15.11.2021 vom Kultusministerium in Abstimmung mit dem Sozialministerium landesweit vorgesehen.