Landtagswahl am 6. September 2026: Wahlaufruf und Hinweise der Landeswahlleiterin
Am Sonntag, dem 6. September 2026, sind etwa 1,7 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt auf-gerufen, an der Wahl zum Neunten Landtag von Sachsen-Anhalt teilzunehmen.
Landeswahlleiterin Christa Dieckmann ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so zu einer hohen Wahlbeteiligung beizutragen. „Gehen Sie wählen. Nur wer seine Stimme abgibt, nimmt aktiv am demokratischen Entscheidungsprozess teil“, betont Christa Dieckmann. „Die Teilnahme an Wahlen ist nicht nur ein wichtiges Bürgerrecht, sondern auch Ausdruck demokratischer Verantwortung.“
Wer sich kurzfristig noch für die Briefwahl entscheidet, sollte schnellstmöglich, spätestens bis Freitag, den 4. September 2026, 15 Uhr, bei der Gemeinde seine Briefwahlunterlagen beantragen. Da eine Zustellung in diesen Fällen nicht mehr rechtzeitig möglich ist, müssen Wahlberechtigte ihre Unterlagen bei der Gemeinde abholen oder können noch die Briefwahl an Ort und Stelle nutzen. In besonderen Einzelfällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist eine Beantragung der Briefwahl noch - durch entsprechende Bevollmächtigte - am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Ein wichtiger Hinweis für die Wähler, die ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen bisher nicht erhalten haben: Bitte fragen Sie umgehend bei Ihrer Wohnortgemeinde nach. Ist Ihnen der beantragte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bisher nicht zugegangen oder verloren gegangen, besteht nur bis zum Samstag (5. September 2026), 12 Uhr, die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein zu erteilen.
Der nicht zugegangene Wahlschein wird in diesen Fällen für ungültig erklärt.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 6. September 2026, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser bis spätestens Donnerstag, dem 3. September 2026, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass dieser die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreicht und die Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
An der Urnenwahl teilnehmen kann auch, wer Briefwahlunterlagen beantragt und die rechtzeitige Absendung der Briefwahlunterlagen verpasst hat. In diesem Fall kann auch das Wahllokal im Wohnort aufgesucht werden; Wahlschein und Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges amtliches Lichtbilddokument sind in das Wahllokal mitzunehmen.
