Landkreis schränkt Kontakte ein

Der Landkreis Stendal hat mit Wirkung vom 24.03.2021 eine Rechtsverordnung zur Einschränkung der Kontakte erlassen. Diese Maßnahme wurde notwendig, da die maßgebliche Inzidenz im Landkreis Stendal seit mehr als 3 Tagen über dem Wert von 100 liegt.

Aus diesem Grunde gelten folgende Einschränkungen:

(1)  Den Einwohnern des Landkreises Stendal ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben gestattet.

(2)  Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben gestattet.

Ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkung kann mit einem Bußgeld je Person in Höhe von 50,00 Euro geahndet werden.

Die Verordnung tritt am 24.03.2021 in Kraft und mit Ablauf des 28.03.2021 außer Kraft.

Verordnung LandkreisVerordnung Landkreis