Informationen zum Verbrennen im Landkreis Stendal

Seit 1. Oktober 2013 bis zum 30.November 2013 ist das Verbrennen gemäß der Verordnung des Landkreises Stendal über die Entsorgung bestimmter pflanzlicher Gartenabfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen durch Verbrennen erlaubt.

Das Verbrennen von nicht kompostierbaren Gartenabfällen ist pro Grundstück nur einmal während der Verbrennungszeit erlaubt, um die Rauchbelästigung in Grenzen zu halten.

Das Verbrennen ist bei starkem Wind und hoher Feuchtigkeit generell verboten. Verstöße gegen die Verbrennungsordnung können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Eur geahndet werden.


Weitere Informationen in Form der Verordnung des Landkreises Stendal sind im Bürgerkurier Nr. 09 nachzulesen.