Einschränkung der Betreuung in Kindertagesstätten ab 16.12.2020 - Notbetreuung ab 21.12.2020

Sehr geehrte Eltern,

durch die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, wird der Anspruch auf die Kindertagesbetreuung in den Kindertagesstätten inkl. Horten eingeschränkt.
Die Kindertagesstätten sind ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 nur zur Notbetreuung geöffnet.
Vom 16. bis zum 18.12.2020 gibt es eine Übergangsphase, in der die Kinder betreut werden, bei denen eine private Betreuung durch Sie nicht sichergestellt werden kann. Ein besonderer Nachweis ist nicht erforderlich.

Ab dem 21.12.2020 kann die Betreuung nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Erziehungsberechtigter der Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen und unentbehrlichen Schlüsselpersonen angehört. Dies ist gegenüber der Einrichtung nachzuweisen. Entsprechende Formulare werden in Kürze in den Einrichtungen verfügbar sein und sind als Anhang dieses Artikels auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Ich appelliere an Sie, bereits in der Übergangsphase ab dem 16.12.2020 alle Möglichkeiten der privaten Betreuung auszuschöpfen. Die damit verbundenen Herausforderungen und Auswirkungen für Sie, sind mir und den Beschäftigten in den Einrichtungen selbstverständlich bewusst. Ich bitte Sie jedoch, mit uns gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um einen wirkungsvollen Beitrag zur der Bekämpfung der Pandemie zu leisten.

Der Schutz Ihrer Kinder und auch der Schutz der Beschäftigten in den Einrichtungen hat oberste Priorität.

Bleiben Sie gesund!

A. Schwarz
Bürgermeisterin