Corona - Neuer Lockdown ab 02. November

Neue Corona-Maßnahmen treten ab Montag in Kraft.
Bund und Länder wollen den nationalen Gesundheitsnotstand verhindern und verschärfen bundesweit die Corona-Maßnahmen.
Kanzlerin Merkel sprach von einer nationalen Kraftanstrengung. Es seien harte und belastende Beschränkungen beschlossen worden, vor allem im Privaten und Freizeitbereich. Die Infektionszahlen, aber auch die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken habe sich stark erhöht. 75 Prozent der Ansteckungen seien nicht mehr nachverfolgbar, sagte Merkel.  

Die neuen Corona-Regeln sind noch nicht so streng wie jene im Frühling. Sie sind jedoch auf Grund der Dynamik der steigenden Infektionen dringend erforderlich.

Kontakte
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige aus zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen.
Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Schulen und Kitas
Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Supermärkte
Der Einzelhandel bleibt geöffnet – die Anzahl der Kunden, die  gleichzeitig im Laden sein dürfen, wird begrenzt.

Dienstleistungen
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Friseure bleiben ebenfalls geöffnet.

Gastronomie
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

Sport
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, wie allein joggen, ist erlaubt. Profisport z.B. Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Tourismus
Keine Touristische Übernachtungsangebote. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.