Bekanntmachung über das Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens "Neubau Radweg an der L 15, Schernikau – Steinfeld (2. BA)“, in den Gemarkungen Schernikau und Steinfeld, Stadt Bismark (Altmark) im Landkreis Stendal

Die Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Nord (Vorhabenträger - VHT) hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) beantragt. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Radweges im Zuge der Landesstraße 15 auf einer Länge von ca. 1.750 m zwischen Schernikau und Steinfeld.

Die zur Einsicht auszulegenden Planunterlagen werden darüber hinaus in der Zeit vom 03.03.2026 bis einschließlich 02.04.2026 auf der Internetseite des Stadt Bismark (Altmark) zur allgemeinen Einsicht elektronisch veröffentlicht. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen im Internet verlängert die Einwendungsfrist nicht.

Die Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter https://lsaurl.de/2079003AUSLEGUNG.

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