Bekanntgabe der Nachweisungen der Wertermittlung und Ladung zum Anhörungstermin im Flurbereinigungsverfahren A14-Drüsedau
Flurbereinigungsverfahren A14-Drüsedau
Verf.-Nr. 37SAW807
In dem Flurbereinigungsverfahren A14-Drüsedau erfolgt die Bekanntgabe der Nachweisungen der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) für alle zum Verfahrensgebiet gehörenden Flurstücke.
Die Nachweisungen der Wertermittlung liegen dazu von
Montag, den 13.04.2026 bis Montag, den 27.04.2026
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel, Goethestraße 3 und 5, 29410 Hansestadt Salzwedel, Zimmer 130
während der Dienststunden/Servicezeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.
Darüber hinaus sind die Wertermittlungskarten und der Wertermittlungsrahmen auf der Internetseite des ALFF Altmark unter
einsehbar.
Bezüglich der Daten der amtlichen Bodenschätzung wird auf die Nutzung des Sachsen-Anhalt-Viewers auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt verwiesen.
Am Dienstag, dem 28.04.2026 in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr
findet im Dorfgemeinschaftshaus von Dequede, 39606 Hansestadt Osterburg, Ortsteil Dequede, Dequede Nr.11 ein Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung statt.
Zur Erläuterung der Nachweise der Wertermittlung stehen in dieser Zeit Mitarbeiter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark als Ansprechpartner zur Verfügung.
In diesem Termin können Einwendungen gegen die Nachweise der Wertermittlung vorgebracht werden. Der o. g. Termin am 28.04.2026 braucht nicht wahrgenommen zu werden, wenn der/die Eigentümer/innen mit den Ergebnissen der Wertermittlung einverstanden ist/sind.
Von Beteiligten, die nicht zu diesem Terminen erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, wird angenommen, dass sie die Nachweisungen der Wertermittlung akzeptieren (§114 und §134 FlurbG).
Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Die festgestellten Wertermittlungsergebnisse bilden die Grundlage für die Ermittlung der Einlagewerte sowie für die zukünftigen Abfindungsflurstücke eines jeden Eigentümers.
Soweit sich Beteiligte des Verfahrens durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen diese Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Die Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark unter den Telefonnummern. 03901/846-121 während der Servicezeiten abgefordert werden. Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf gegenüber dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ihre Gültigkeit.
Im Auftrag
gez. Texdorf
Datenschutzrechtliche Hinweise
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: http://lsaurl.de/alffaltmarkds eingesehen werden oder sind beim ALFF Altmark, Goethestraße 3 und 5, 29410 Hansestadt Salzwedel einsehbar.
