Aus der Hauptausschusssitzung vom 11.06.2013 berichtet

Der Hauptausschuss der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) traf sich am Dienstag, den 11.06.2013 zu seiner 25. Sitzung. Zu Beratung standen u.a. die neuen Satzungen für die Betreuung der Kinder in den Tageseinrichtungen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altm.) sowie die neue Kostenbeitragssatzung zur Nutzung der Tageseinrichtungen, weil der Landtag am 13.12.2012 das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG) beschlossen hat.

Die Änderungen des KiFöG treten zum 01.08.2013 in Kraft. Mit der Änderung des KiFöG macht sich eine Anpassung der bestehenden Betreuungssatzung notwendig. Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist so wie alle anderen Gemeindenverpflichtet, nunmehr auf der Grundlage einer Kalkulation Kostenbeiträge von den Eltern zu erheben.

Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg und Hauptamtsleiterin Annegret Schwarz
gaben nähere Erläuterungen zu den vorliegenden Satzungen - die in den Kuratorien und im Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- und Familienangelegenheiten im Vorfeld vorgestellt und beraten wurden. Neben dem Ganztagsanspruch für alle Kinder - auch für die Eltern, bei denen nur ein Elternteil arbeitet - und dem festgeschrieben frühkindlichen Bildungsangebot hat das neue KiFöG im Rahmen der Kostenbeiträge für alle Betroffenen negative Auswirkungen. Auf der Grundlage der Kostenkalkulation erhöhen sich die Elternbeiträge, vor allem im Bereich der Krippenbetreuung, massiv.

Nach langer ausführlicher Diskussion, in welcher alle Mitglieder des Hauptausschusses ihren Unmut zum neuen KiFöG zum Ausdruck gebracht haben, stimmten die Ausschussmitglieder mehrheitlich den Satzungsentwürfen zu, um, Handlungsfähigkeit zu sichern.

Im Ergebnis wandte sich die Bürgermeisterin Frau Schlüsselburg mit Schreiben vom 12.06.2013 an den Sozialminister Norbert Bischoff, mit der Maßgabe, die Umsetzung des KiFöG, insbesondere der Kostenbeiträge, in der vorliegenden Form auszusetzen.

Hauptausschuss