Arbeitsstab zur Flüchtlingsaufnahme in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) gebildet

Im Landkreis Stendal werden bis Ende des Jahres 2015 ca. 1.600 Flüchtlinge aufgenommen. Mit Datum vom 28.09.2015 betreut der Landkreis aktuell 1032 Flüchtlinge. Davon leben 463 in der Gemeinschaftsunterkunft am Möringer Weg und 569 in Wohnungen. 46 Flüchtlinge haben Wohnungen außerhalb von Stendal bezogen.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, ist geplant in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) bis zum Jahresende ca. 50 Flüchtlinge unterzubringen.

Die Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Bismark (Altmark) Verena Schlüsselburg hat umgehend einen Arbeitsstab gebildet.
Vorsitzende der Arbeitsstabes ist die Haupt- und Strukturamtsleiterin Annegret Schwarz.
Weiter gehören diesem gegenwärtig an, die Ordnungsamtsleiterin, die Vorsitzende des Ausschusses für Ordnungs-, Sozial- und Familieanelegenheiten und die Bürgermeisterin.
Eine Erweiterung, zum Zeitpunkt der Aufnahme von ersten Flüchtlingen in der EHG, im Rahmen eines Netzwerkes ist angedacht und geplant.

Auf der Stadtratssitzung am 30.09.2015 haben die Bürgermeisterin und die Hauptamtsleiterin umfassend über die Situation zur Flüchtlingsaufnahme in der Einheitsgemeinde informiert.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollen keine Flüchtlinge in der EHG in kommunalen Wohnungen untergebracht werden. Es ist bekannt, dass private Anbieter von Wohnungen, aus Deetz, Badingen und Bismark gegenüber dem Landkreis ihre Bereitschaft erklärt haben Flüchtlinge aufzunehmen. Der Abschluss der entsprechenden Mietverträge erfolgt über den Landkreis. Die Einheitsgemeinde hat keinen Einfluss auf den Abschluss der Mietverträge und die Verteilung der Flüchtlinge.


Sobald Flüchtlinge in kommunalen Wohnungen der Einheitsgemeinde untergebracht werden, wird eine entsprechende Einwohnerinformation erfolgen.

Die Einwohner der Einheitsgemeinde haben sich bereits mit vielen Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen an die Bürgermeisterin und Hauptamtsleiterin gewandt. Diese Fragen wurden zusammengefasst und sollen hier beantwortet werden. Dabei ist anzumerken, dass nicht alle Fragen in vollem Umfang beantwortet werden können.


Fragenkatalog zur Flüchtlingsproblematik in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
·    Wie viele Flüchtlinge hat der Landkreis Stendal bereits aufgenommen und wie viele werden es noch sein?
Zum 28.09. 2015 hat der Landkreis 1032 Flüchtlinge aufgenommen. Bis zum Jahresende wird mit ca. 1600 Flüchtlingen gerechnet.
·     Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden stammen vor allem aus Afghanistan, Syrien, Indien, dem Iran, Albanien, der Russischen Förderation, den Kosovo und Montenegro. Die Flüchtlinge kommen aus 23 Nationen mit 15 verschiedenen Sprachen.
·     Wer ist zuständig für die Versorgung?
Für die Versorgung ist der Landkreis zuständig. Die Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Aufgabenbewältigung. Die finanziellen Kosten soll das Land dem Landkreis erstatten.
·     Wie erfolgt die Unterbringung?
Die Unterbringung der Flüchtlinge erfolgt dezentral in dafür durch den Landkreis angemieteten Wohnungen.
Desweiteren hat das Land vom Bund in Klietz (Elbe-Havel-Land) Gebäude in der Kaserne angemietet und eine Landesaufnahmeeinrichtung eingerichtet. Hier werden z.Z. 470 Flüchtlinge untergebracht. Die Betreuung erfolgt über einen freien Träger, welcher vom Land beauftragt wurde.
Zur Unterbringung der Flüchtlinge hat der Landkreis gegenwärtig 1323 Plätze in ca. 190 Wohnungen angemietet, davon sind 1032 belegt.
·     Wie viele Flüchtlinge werden in der Einheitsgemeinde untergebraucht werden?
Hier können zurzeit keine Aussagen getroffen werden. Am 30.09.2015 fand ein Gespräch zwischen dem Landkreis und der Einheitsgemeinde statt. Im Ergebnis wurde herausgestellt, dass die Einheitsgemeinde nicht an erster Stelle bei der Unterbringung von Flüchtlingen steht.


·     Wie kann geholfen werden?
Ansprechpartner im Rahmen der Flüchtlingshilfe
An wen kann man sich wenden, wenn man helfen und unterstützen möchte?
Sachspenden:
Stendal, Am Hanger – Flugplatz Borstel
Lager der Kreisstraßenmeisterei
montags bis freitags:     von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Geldspenden:
Spendenkonto IBAN: DE42 8105 0555 0101 0221 07
Empfänger: Landkreis Stendal, Verwendung: Flüchtlingshilfe
Anfragen:
Bürgertelefon Sachspenden für Asylbewerber-Wohnungen:
Landkreis 03931 60-7080
Ansprechstelle für Vermieter, die Wohnraum anbieten:
Landkreis 03931 60-7164
Fragen zu Flüchtlingen in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) richten Sie bitte an die Haupt- und Strukturamtsleiterin Annegret Schwarz,039089 97620 –hauptamt@stadt-bismark.de. Sofern Sie die Bereitschaft haben, sich im Netzwerk zu beteiligen, zeigen Sie dies bitte gegenüber der Hauptamtsleiterin an.