Arbeitsgespräch zur Abgrenzung des Grundzentrums Bismark – in Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung im September

Mit dem durch die Landesregierung beschlossenen Landesentwicklungsplan 2010 besteht die Notwendigkeit zur Anpassung des Regionalplanes an die neuen Ziele und Grundsätze der Landesplanung. In den Grundsätzen der Raumordnung ist die bundesweite Verpflichtung verankert, die Siedlungsstruktur auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte auszurichten.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Altmark hat aus diesem Grund die Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan „Regionalstrategie Daseinsvorsorge und Entwicklung der Siedlungsstruktur“ beschlossen.
Im Kern geht es um die Festschreibung von leistungsfähigen Zentralen Orten in Form von Grundzentren.
Am 22.07.2013 trafen sich zu einem Arbeitsgespräch, in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), in Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung im September, die Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Verena Schlüsselburg, die Hauptamtsleiterin Annegret Schwarz
und Sachgebietsleiter Bau Erik Dähne mit dem Geschäftsstellenleiter der Regionalen Planungsgemeinschaft, Steffen Kunert, und dem Sachbearbeiter Peter Grunenberg. Im Arbeitsgespräch wurde die mögliche Abgrenzung des geplanten Grundzentrums Bismark besprochen.
Aufgabe eines Grundzentrums ist es, den Grundbedarf für die Versorgung der Bevölkerung abzudecken.
Ein Grundzentrum soll in der Regel 3.000 Einwohner haben, um selbst das Potenzial für die notwendigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge vorhalten zu können. Darüber hinaus sollen durch das Grundzentrum in der Regel mindestens 9.000 Einwohner im Verflechtungsbereich versorgt werden.
Die Erreichbarkeit aus dem Verflechtungsbereich soll in der Regel 15 Minuten mit dem PKW sein.
Typische Versorgungseinrichtungen sind u.a. Sekundarschule, Arztpraxen und Apotheken, Gemeindeverwaltung, lokale Sporteinrichtungen, Handelseinrichtungen für die Grundversorgung und ÖPNV- Verbindung zum Mittelzentrum.
Im Rahmen der Beratung wurde herausgestellt, dass auf Grund der Einwohnerentwicklung nicht primär Wert auf die Einwohnerzahl sondern auf die Erreichbarkeit des zentralen Ortes und seiner Versorgungseinrichtungen innerhalb 15 Minuten gelegt wird.
Grundzentrum kann nicht die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) in ihrer Gesamtheit sein, sondern die Ortschaft der Einheitsgemeinde welche die o.g. Versorgungseinrichtungen vorhält und absichert. Ziel ist, dass die Ortschaft Bismark weiterhin Grundzentrum bleiben soll und dieser Status mittelfristig gesichert wird.

Insbesondere vor dem Hintergrund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung mit
einer sich verändernden Altersstruktur kommt der Festlegung von Zentralen Orten als Versorgungskerne für die Gemeinden ihres Verflechtungsbereich zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge eine zunehmend hohe und weitreichende Bedeutung zu.